Zugelassen und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit der ECE-Regelung Nr. 104.
Kennzeichnungsanforderungen
Bei Einsatz der VBG-Konturkennzeichnung müssen bei Lkw über 7,7 Tonnen N (N2 und N3) und bei Sattelaufliegern über 3,5 Tonnen (O3 und O4) die Anforderungen für die Konturenkennzeichnung eingehalten werden. Die Anforderungen gelten seit dem 10. Juli 2011.
Spezifikation
Selbstklebendes Reflektorband: 50,8 mm x 50 m